Schutzkonzeptentwicklung (SK)
Schutzkonzept – Begleitung, Beratung und Supervision
Das rechtliche Gewaltschutzkonzept zielt darauf ab, Kinder vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen und es dient als Regelungsmechanismus für Institutionen wie Kindertageseinrichtungen, Kliniken oder Unternehmen. Es beinhaltet die Verbesserung der Kommunikation und die Schaffung von vertrauensvollen Umgebungen, um grundlegende Umgangsformen zu ändern und Machtstrukturen zu erkennen und zu beseitigen. Dieser Ansatz ist auch für Einrichtungen mit ausschließlich erwachsenen Mitarbeiter:innen von Bedeutung, da inakzeptable Verhaltensweisen überall auftreten können. Die Entwicklung eines Schutzkonzepts ist daher für alle Mitwirkenden einer Institution von großem Nutzen.
Kindertageseinrichtungen bundesweit sowie Schulen in NRW sind verpflichtet, ein Schutzkonzept zu entwickeln, was eine Auseinandersetzung mit Machtstrukturen und anderen inhaltlichen Aspekten erfordert. Prävention, Aufklärung und Wissensvermittlung spielen dabei eine wichtige Rolle, da ohne angemessenes Wissen Beobachtungen und Grenzüberschreitungen nicht adäquat eingeordnet werden können. Es ist daher entscheidend, alle Mitarbeitenden aufzuklären.
Als erfahrene Schutzkonzeptberaterin unterstütze ich Kindertageseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der ambulanten Jugendhilfe in den verschiedenen Entwicklungsphasen des Schutzkonzepts und begleite Sie gerne bei Ihren Anliegen.